Entlassungsmanagement von Krankenhäusern
hayer am 26. 07. 2010, 09:14
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist vielfach eine weitere Betreuung der Patientinnen und Patienten, z.B. durch Pflegedienste, notwendig. Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Krankenhäuser, ein entsprechendes Entlassungsmanagement anzubieten. Zum Teil nehmen die Krankenhäuser das Entlassungsmanagement nicht mehr selbst wahr, sondern haben diese Aufgaben auf externe Dienstleister verlagert. In einzelnen Fällen werden dabei Dienstleister in Anspruch genommen, die den Krankenhäusern die Leistung unentgeltlich zur Verfügung stellen, da sie sich offenbar über Beiträge ihrer Mitglieder, wie z.B. Träger der ambulanten und stationären Pflege, finanzieren. Quelle: www.hamburg.de