Mehr Selektivverträge im Gesundheitswesen: Regulierung muss Qualität sichern

hayer am 21. 07. 2010, 15:54

Wenn Krankenkassen selektiv Verträge mit Kliniken oder Arzneimittelherstellern ihrer Wahl abschließen, kann das für niedrigere Kosten und mehr Qualität sorgen - oder Kranke faktisch von Leistungen ausschließen. Entscheidend ist eine gute Regulierung, zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Das Berliner IGES Institut hat darin ein Instrument untersucht, von dem sich viele Gesundheitsökonomen neue Impulse beim Wettbewerb um Kosten und Qualität im Gesundheitswesen versprechen: so genannte Selektivverträge. Vereinfacht gesagt, sind die Krankenkassen dabei nicht mehr verpflichtet, mit jedem kassenzugelassenen Arzt, Krankenhaus oder Arzneimittelhersteller abzurechnen. Quelle: www.boeckler.de

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